Psychotherapeutische Praxis
Dr. Gisela Pomrehn
Willy-Brandt-Allee 8 | 65197 Wiesbaden | Telefon: 0611 – 98 82 97 27
Telefonberatung

In der Regel zwei mal wöchentlich beantworte ich am Telefon Fragen zur Psychotherapie im Allgemeinen.
Wenn Sie darüber hinaus auf der Suche nach einem Therapieplatz sind, wird besprochen, unter welchen Voraussetzungen die Vereinbarung eines Vorgesprächs sinnvoll ist. Mein Anrufbeantworter nennt die jeweils nächste telefonische Beratungszeit.

Erstes Vorgespräch

Das erste Vorgespräch hat folgende Schwerpunkte:
Zunächst sind Sie eingeladen, über Ihre aktuelle Problematik und die Sie belastenden Symptome zu berichten. Zu diesem Zeitpunkt geht es nicht um die ausführliche Darstellung Ihrer Lebensgeschichte, sondern vielmehr darum, dass ich einen ersten Einblick in Ihre augenblickliche Lebenssituation erhalte und den Anlass zur Entscheidung für eine professionelle Unterstützung nachvollziehen kann.

Wichtig ist hier auch, eine erste Vorstellung Ihrer Ziele herauszuarbeiten, die Sie mit Hilfe einer Psychotherapie anstreben und erreichen möchten.

Meine Aufgabe besteht dann darin, eine erste Einschätzung darüber abzugeben, ob und wenn ja, welche Form einer Psychotherapie für Ihre spezielle Problematik angemessen erscheint.

Sie sind im ersten Vorgespräch eingeladen, alle Fragen zu stellen und Sorgen oder Befürchtungen auszusprechen, die Sie im Zusammenhang mit einer psychotherapeutischen Behandlung haben.

Es ist nicht zu erwarten, dass sich gleich bei der ersten Kontaktaufnahme ein stabiles Vertrauensverhältnis einstellt. Aber die „innere Stimme“ des Menschen ist sofort vertrauenswürdig. Sie ist weise und kompetent und wird eine Richtung erahnen lassen, ob sich Vertrauen und die Bereitschaft zur Offenheit entwickeln kann und wird oder eher nicht. Die „Chemie“ muss stimmen als Basis für eine konstruktive Zusammenarbeit im therapeutischen Prozess.

Am Ende des ersten Vorgesprächs wird noch keine Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen. Es ist wichtig, die Erfahrung zu überschlafen und eventuell mit einer vertrauten Person durchzusprechen.

Zweites Gespräch

In einer 2. Sitzung werden die Erfahrungen aus dem ersten Kontakt zusammen getragen und reflektiert. Es geht jetzt vorrangig um die Entscheidung, ob eine Zusammenarbeit in Frage kommt, weil die „Chemie“ stimmt oder ob eine Weitervermittlung erfolgen sollte.

Kann die Entscheidung an diesem Punkt noch nicht getroffen werden, steht die Möglichkeit zu einer weiteren Sitzung offen. Im gesetzlichen Krankenkassen-Setting z.B. sind 3 Sprechstunden-Termine und 4 probatorische Sitzungen für die Therapeutensuche und den Beantragungsprozess vorgesehen. Ich empfehle sehr, zumindest noch ein weiteres Vorgespräch in einer anderen Praxis zu vereinbaren, da durch den Vergleich die Entscheidungsfindung erleichtert wird.

Des Weiteren kläre ich in dieser Sitzung die Frage, ob die vorliegende Symptomatik eine Diagnose rechtfertigt, die als krankheitswertig im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eingestuft wird und die Beantragung der Kostenübernahme durch eine Krankenkasse rechtfertigt oder nicht.

Daran anschließend gebe ich meine Einschätzung darüber ab, welche psychotherapeutische Methodik sich zur Bearbeitung Ihrer speziellen Problematik am stimmigsten anbietet. Dazu gehört auch eine Besprechung der Frage, ob eine ambulante Psychotherapie oder eine psychosomatische Klinik für die jeweilige Diagnose und die augenblickliche Lebenssituation angemessener und Erfolg versprechender erscheint.

Im Falle der beiderseitigen Entscheidung für eine Zusammenarbeit im ambulanten Rahmen werden jetzt die Formalien der psychotherapeutischen Behandlung geklärt und – im Falle einer krankheitswertigen Diagnose - wird die Beantragung der Therapie bei der jeweiligen Krankenkasse auf den Weg gebracht.

Anamnese

Während dieser Zeitspanne findet auch die Anamnese statt: ich befrage Sie zu Ihrer Ursprungsfamilie, Ihrer schulischen und beruflichen Entwicklung, zu Partnerschaft, sozialem Umfeld und Vorerkrankungen.

Diese Daten geben mir einen Überblick über Ihre lebensgeschichtlichen Zusammenhänge.

Psychotherapie

Sind die im Rahmen der Krankenversicherung notwendigen Formalien erfüllt, kann der psychotherapeutische Prozess beginnen. Im ersten Bewillingungsschritt einer Kurzzeittherapie stehen 12 Sitzungen zur Verfügung, die bei Bedarf noch einmal um 12 Sitzungen verlängert werden können.

Allgemeine Rahmenbedingungen:

Zeiten:

Eine Psychotherapie- bzw. Beratungssitzung dauert 50 Minuten und findet – wenn nicht anders verabredet – ein Mal pro Woche statt. Besonders in den ersten Monaten der Behandlung hat sich eine regelmäßige wöchentliche Terminvereinbarung als sehr bedeutsam erwiesen. Für die Planung wünschenswert, wenn auch nicht immer realisierbar, ist dabei eine gleich bleibende Uhrzeit.
Gegen Ende des therapeutischen Prozesses können größere Zeitabstände zwischen den Terminen sinnvoll sein.

Je flexibler Sie mit Ihrer Zeitplanung sein können, um so mehr verkürzt sich natürlich Ihre Wartezeit auf einen frei werdenden Therapieplatz.

Termine werden jeweils für einen Monat im Voraus festgelegt, da sich dieser Zeitraum bezüglich Arbeits- und Urlaubszeiten gut überblicken lässt.

Jede Psychotherapie oder Beratung endet mit einer zuvor vereinbarten Abschlusssitzung.

Absageregelung

Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, sagen Sie bitte bis spätestens 3 Werktage vorher telefonisch Bescheid. Bei späterer Absage muss Ihnen der Termin leider in Rechnung gestellt werden, da mir nicht genügend Zeit für eine Neubelegung bleibt. Eine psychotherapeutische Praxis arbeitet nach dem Bestellsystem, d.h., dass ich für Sie immer eine Sitzung reserviere und ein kurzfristig abgesagter Termin in der Regel nicht neu besetzt werden kann.
Auch dürfen Krankenkassen nur für durchgeführte Sitzungen beansprucht werden.
Bei Verspätung Ihrerseits kann die versäumte Zeit leider nicht nachgeholt werden.

Die Regelungen für Verspätung und Absagefrist gelten ungeachtet des Grundes.
Diese Vereinbarung kann als bitter erlebt werden, wenn man z. B. kein aktives Verschulden für Verspätung oder Terminversäumnis bei sich ausmachen kann.
Sie hat sich aber im Sinne der Gleichbehandlung letztlich als gerecht erwiesen und stärkt darüber hinaus die Erwachsenen-Kompetenz des Menschen, die als Bereitschaft zur uneingeschränkten Übernahme von Verantwortung für die eigenen Angelegenheiten beschrieben werden kann.

Online

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Therapiesitzung auch Online stattfinden

Empfehlung

Und jetzt noch eine Empfehlung zur Einbettung Ihrer Therapiesitzungen in das Alltagsleben:
Sorgen Sie dafür, dass Sie sich mit der Terminplanung keinen zeitlichen Stress aufbürden und dass Sie besonders nach den Sitzungen genügend Zeit haben, die Erfahrung nachklingen zu lassen. Dabei hilft erfahrungsgemäß das Führen eines Therapie-Tagebuches, in das Sie die behandelten Themen, Ihre Befindlichkeit, Erinnerungen, Assoziationen und Träume eintragen und damit die Inhalte weiter verarbeiten.
Die Lebensphase, in der Sie einen psychotherapeutischen Prozess durchlaufen, ist eine Zeit häufig schmerzhafter Auseinandersetzung mit sich selbst und mit bedeutsamen Personen Ihrer Vergangenheit und Gegenwart. Im Durchschreiten dieser schmerzlichen Momente und beängstigenden Verunsicherungen tut sich auch eine neue Freude und Würde auf, die darin liegt, das eigene Wesen und die Lebenszusammenhänge tiefer zu verstehen und in Folge Verantwortung für die eigene Gesundheit und Lebensqualität zu übernehmen.
Bitte entscheiden Sie daher ganz bewusst, die kommende Lebensphase unter das Motto verstärkter Selbsterkenntnis zu stellen.
Für diesen Weg wünsche ich Ihnen Beharrlichkeit und Zuversicht!