Psychotherapeutische Praxis
Dr. Gisela Pomrehn
Willy-Brandt-Allee 8 | 65197 Wiesbaden | Telefon: 0611 – 98 82 97 27
1. Rahmenbedingungen für eine psychotherapeutische Behandlung im Falle der Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenversicherung (Primär-, Ersatz-, Betriebskrankenkassen)

Es gibt 4 Psychotherapiemethoden, denen eine Abrechnungsgenehmigung für die gesetzlichen Krankenkassen zugesprochen worden sind:
Die Psychoanalyse, die Verhaltenstherapie, die systemische Therapie und die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie.
Andere psychotherapeutische Zugänge – auch wenn sie sich in der Praxis als deutlich hilfreich erwiesen haben – sind bisher als „wissenschaftlich nicht anerkannt“ aus der Abrechnungsgenehmigung der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen.
Ich habe eine Kassenzulassung für die tiefenpsychologisch fundiert Psychotherapie. Die Grundzüge dieser Behandlungsmethode erkläre ich in einem gesonderten Abschnitt. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass im Rahmen einer Kassenpsychotherapie somit nur diese psychotherapeutische Methodik zur Anwendung kommen darf.

Sind Sie gesetzlich versichert, bringen Sie bitte zum Vorgespräch Ihre Krankenkassenkarte mit.

Ob Sie grundsätzlich die Möglichkeit haben, eine Psychotherapie von einer gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt zu bekommen, hängt davon ab, ob die Symptomatik, unter der Sie leiden, eine Diagnose rechtfertigt, die im „Katalog der internationalen Klassifikation psychischer Störungen“ der Weltgesundheitsorganisation als krankheitswertig eingestuft worden ist. Dieser Punkt wird im Vorgespräch geklärt.

Kurzzeittherapie

Besteht die einvernehmliche Einschätzung, dass eine Kurzzeittherapie ausreichend sein könnte, sind folgende Formalien zu erfüllen:
Sie erhalten ein Antragsformular und ein Konsiliar-Formblatt, das Ihr Hausarzt auszufüllen hat.
Es ist vom Gesetzgeber vorgesehen, dass ein ärztlicher Kollege abzuklären hat, ob die Symptomatik, deretwegen Sie eine Psychotherapie machen möchten vielleicht auch somatische Ursachen hat oder begleitende medizinische Behandlung benötigt.
Ich schicke dann die Antragsformulare und den Konsiliarbericht des Arztes an Ihre Krankenkasse. Erfahrungsgemäß nach circa 1 bis 2 Wochen erhalten sowohl Sie als auch ich den Bescheid Ihrer Versicherung.

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2. Rahmenbedingungen für eine psychotherapeutische Behandlung bzw. Beratung im Falle einer Privatliquidation (Selbstzahler)

Es gibt mehrere mögliche Gründe dafür, eine psychotherapeutische Behandlung als Selbstzahler zu finanzieren, zum Beispiel:

  • Manche Menschen wollen es nicht, dass ihre psychische Problematik bei der Krankenkasse „aktenkundig“ wird.
  • Es wird eine psychotherapeutische Behandlungsmethode gewünscht, die von der Kasse nicht bezahlt wird, im speziellen Fall aber angemessen ist (z. B. ein körpertherapeutischer Zugang oder der systemische Ansatz einer Paar- bzw. Familientherapie).
  • Die der Symptomatik angemessene Diagnose ist im Katalog der WHO (Weltgesundheitsorganisation) nicht als krankheitswertig eingestuft.

Im Falle einer Privatliquidation gibt es keine institutionellen Vorgaben. Sitzungsdauer und Sitzungsfrequenz können frei gewählt werden. Auch bezüglich der therapeutischen Methodik gibt es keine beschränkenden Auflagen. Auf der Basis dessen, was ich zur tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie ausgeführt habe, können besondere Elemente aus der Körpertherapie, der Gestalttherapie oder der Psychosynthese zur Anwendung kommen. Außerdem integriere ich den astrologischen und mythologischen Zugang.

Kosten

Für jede Behandlungsstunde von 50minütiger Dauer wird ein Honorar in Höhe von € 130 vereinbart.

Bei Vorliegen einer privaten Krankenversicherung können Sie gegebenenfalls 92,50 € (Gebührenordnung für psychotherapeutische Leistungen durch psychologische Psychotherapeuten (GOP)) erstattet bekommen.

Das Honorar wird monatlich in Rechnung gestellt.

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